Kombiversicherung

Oftmals werden private Rentenversicherungen (PRV) im Paket mit anderen Versicherungen wie zum Beispiel einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) angeboten. In diesen Fällen wird damit geworben, dass im Falle eines Ausfalls der Arbeitskraft die Beiträge zur privaten Rentenversicherung weiterhin von der BU übernommen werden.

Was oftmals nicht bedacht wird ist die Tatsache, dass man durch diese Kombination aus zwei Versicherungen ein hohes Maß an Flexibilität verliert.

Beispiel

Klaus ist 30 Jahre alt, Single und auf der Suche nach einer passenden Rentenversicherung. Da er ebenfalls noch keine BU hat bietet ihm sein Versicherungsmakler eine Kombination aus beidem an. Klaus freut sich über das hohe Maß an Sicherheit und unterschreibt. Monatlicher Beitrag: 200€ gesplittet in 100€ BU (BU-Rente 1.500€) und 100€ PRV. Mit 35 Jahren lernt Klaus seine Traumfrau kennen. Mit 38 Jahren hat er ein Haus gekauft und diese besagte Traumfrau geheiratet. Nun möchte Klaus zwar seine BU behalten, aber seine PRV aussetzen oder gar kündigen, da er das Darlehen zu zahlen hat. Im übrigen ist Klaus vor einem Jahr an Diabetes Typ II erkrankt.

Probleme

Aus dieser Konstellation ergeben sich folgende Probleme:

  1. Wenn Klaus die PRV beitragsfrei stellt muss er ebenso die BU beitragsfrei stellen und hat somit keinen Versicherungsschutz mehr.
  2. Wenn Klaus die Kombiversicherung kündigt und sich nur eine neue BU bei einem anderen Anbieter machen möchte kann es sein, dass er auf Grund seiner Erkrankung gar keine neue BU mehr bekommt oder nur zu sehr schlechten bzw. hohen Konditionen.
  3. Die Abschluss- und Vertriebskosten einer PRV werden meist in den ersten 10 Jahren der Laufzeit abbezahlt. Im Falle von Klaus läuft die Versicherung seit ca. 8 Jahren und die Bilanz aus seinem Investment wäre eher negativ.

Wenn Klaus die beiden besagten Versicherungen separat abgeschlossen hätte würden sich die oben genannten Probleme nicht ergeben. Er könnte die PRV einfach stilllegen oder kündigen. Dieses hätte keinerlei Auswirkungen auf seine BU.

Fazit

Sei kein Klaus und schließe eine solche Versicherung stets getrennt voneinander ab. Den einzigen Vorteil hat bei einer Kombiversicherung der Versicherungsmakler. Dieser genießt durch die Kombination einen gewissen Stornoschutz und die Provision für einen solchen Vertrag ist auch nicht gerade niedrig.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert